
Es gibt immer wieder Neuerungen im Waffenrecht, sei es die Regelungen zum Besitz oder auch den Lagerungen. Auch die Beantragung von Waffenbesitzkarten wird immer wieder neu geregelt.
Über die aktuellsten Neuigkeiten und Änderungen können Sie sich hier informieren, wir versuchen diese Seite immer aktuell zu halten. Für evtl. Fehler können wir natürlich keine Haftung übernehmen.
Im Zweifel gilt: "Die zuständige Behörde fragen!"
Bei Fragen zum Waffenrecht stehen Ihnen unsere Ausbilder Bernd Kabelitz (Referent für Ausbildungen) und Thorsten Stein (Bezirkssportleiter) gerne zur Verfügung!
Beide sind Ausbilder für Waffensachkunde, besitzen daher natürlich das notwendige Fachwissen um Ihre Fragen zu beantworten!
Antragsbescheinigung eine Bedürfnisses gemäß §14 WaffG (Quelle: NWDSB) |
Antrag Bedürfnis "Grüne WBK, § 14.3 WaffG" |
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Antrag Bedürfnis "Grüne WBK, § 14.5 WaffG" |
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Antrag Bedürfnis "Gelbe WBK, § 14.6 WaffG" |
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Antrag Bedürfnis "Vereins-WBK" (Vereine / Verbände)" |
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Weitere Bescheinigungen zum Bedürfnis und Besitz Waffen (Quelle: NWDSB) |
Bescheinigung "Bedürfnis zum Besitz, 24 Monate" nach § 14 Abs. 4 WaffG (Bezirk / NWDSB)" |
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Bescheinigung "Fortbestehen des Bedürfnisses nach 3 bzw. 5 Jahren" (Verein / Bezirk / NWDSB)" |
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Bescheinigung "Fortbestehen des Bedürfnisses, 10 Jahre" nach § 14 Abs. 2 + 4 WaffG (Verein) |
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Informationen zur Änderung des Waffengesetzes (Quelle: NWDSB) |
Änderung Waffengesetz 2020 - Informationen vom Deutschen Schützenbund (Stand 02.09.2020)" |
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Webseminar Waffenrecht des DSB - auf YouTube verfügbar - (Stand 15.07.2020) |
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Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - Fragen & Antworten vom Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat
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